Sonderforschungsbereiche und Transregios mit Sprecherschaft im Fachbereich Maschinenbau:
| Nummer | Titel | Sprecher |
| SFB 1194 | Wechselseitige Beeinflussung von Transport und Benetzungsvorgängen | Prof. Dr.-Ing. Peter Stephan, Institut für Technische Thermodynamik |
| SFB/TRR 129 | Oxyflame – Entwicklung von Methoden und Modellen zur Beschreibung der Reaktion fester Brennstoffe in einer Oxyfuel-Atmosphäre | Prof. Dr. Andreas Dreizler, Fachgebiet Reaktive Strömungen und Messtechnik |
| TRR 146/2 | Multiskalen-Simulationsmethoden für Systeme der weichen Materie | Prof. Martin Oberlack, Fachgebiet Strömungsdynamik |
| SFB/TRR 150 | Turbulent chemisch reagierende Mehrphasenströmungen in Wandnähe | Prof. Dr. Andreas Dreizler, Fachgebiet Reaktive Strömungen und Messtechnik |
Langfristige Zusammenarbeit über Fächergrenzen hinweg
Die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) betreibt Forschungsförderung vor dem Hintergrund sich wandelnder Rahmenbedingungen im Hochschulbereich wie eine nachhaltige Nachwuchsförderung, die Interdisziplinarisierung der Wissenschaften ebenso wie die Unterstützung von Netzwerkbildung in der Forschung. Als Forschungsförderer unterstützt die DFG satzungsgemäß alle Fachdisziplinen und Wissenschaftsbereiche.
Ziel der Förderung ist eine Schwerpunktbildung an Hochschulen durch die
- langfristige Förderung von Verbünden,
- Förderung der interdisziplinären Kooperation,
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Anträge stellen können in erster Linie wissenschaftliche Hochschulen.
Die Anforderungen sind hoch: Förderungswürdige Projekte müssen ein hohes Maß an wissenschaftlicher Qualität und Originalität aufweisen, sie müssen anspruchsvoll, aufwändig und langfristig konzipiert sein. Die Forschungsvorhabens sollen sich auf internationalem Niveau bewegen.
Die DFG stellt Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen, Kolloquien, Gäste, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsinfrastruktur und Integrierte Graduiertenkollegs bereit. In der Regel werden SFB-Projekte bis zu einer Dauer von zwölf Jahren gefördert.