Habilitationsverfahren am Fachbereich Maschinenbau
Die für das gelten entsprechend angepasst. Zuständiger Ansprechpartner für eine Arbeit ist der Hochschullehrer, der das angestrebte Fach in Darmstadt vertritt. Eingangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Dissertation. Das nähere regelt die Habilitationsordnung. Promotionsverfahren gültigen Informationen
Interna
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Habilitationsordnung
(wird in neuem Tab geöffnet) Habilitationsordnung der TU Darmstadt