Promotion

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Hauptphase

In der Hauptphase Ihrer Promotion arbeiten Sie vertieft an Ihrem Forschungsvorhaben. Neben der wissenschaftlichen Arbeit sind dabei auch einige formale Aspekte zu beachten. Die wichtigsten Informationen haben wir auf dieser Seite für Sie strukturiert zusammengestellt.

Das Betreuungsverhältnis

In der Regel wird Ihre Dissertation unter Betreuung einer Professorin oder eines Professors des Fachbereichs angefertigt. Rechte und Pflichten im Promotionsverhältnis können in einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung festgehalten werden.

Ein Wechsel der Betreuungsperson muss vor Einleitung des Promotionsverfahrens schriftlich beim Promotionsausschuss angezeigt werden. Notwendig sind:

  • Ein Schreiben an den/die amtierende:n Dekan:in mit Angabe der Gründe
  • Die unterschriebene Betreuungszusage der neuen Betreuungsperson (als Scan)

Bitte senden Sie beide Dokumente als PDF an:

Zeitplan für die Promotion

  • Jahr 1: Bestandsaufnahme und Ausarbeitung des Promotionsthemas
  • Jahr 2: Festlegung des Themas und Konzeptentwicklung
  • Jahr 3: Durchführung der wissenschaftlichen Untersuchungen
  • Jahr 4: Analyse, Auswertung und Abfassen der Dissertation

Regelmäßige Gespräche mit der Betreuungsperson sowie eine jährliche schriftliche Zusammenfassung des Arbeitsstands sind empfehlenswert.

Zwischen Annahme und Einleitung des Promotionsverfahrens sollten nicht mehr als fünf Jahre liegen. Danach müssen Sie entweder die Dissertation einreichen oder einen Verlängerungsantrag mit einem Bericht über den Stand der Dissertation stellen (formlos, an den/die Dekan:in gerichtet, mit Zustimmung der Betreuungsperson). Bitte reichen Sie den Antrag als PDF an ein.

Änderungen des angestrebten Titels (Dr.-Ing., Dr. rer. nat., Dr. phil.) oder des Dissertationstitels können bis zur Einreichung der Dissertation formlos vorgenommen werden. Erst mit Einleitung des Promotionsverfahrens wird der Titel verbindlich festgelegt.

Eine Anstellung an der TU Darmstadt ist für den Abschluss der Promotion nicht verpflichtend. Wird die Dissertation jedoch nicht innerhalb von fünf Jahren eingereicht und kein Verlängerungsantrag gestellt, endet das Promotionsverhältnis automatisch. Bitte informieren Sie in diesem Fall das betreuende Fachgebiet und das Dekanat schriftlich.

Die Dissertation kann als Monografie oder kumulative Dissertation verfasst werden. Letztere besteht aus mehreren eigenständigen wissenschaftlichen Artikeln, die bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden.

Weitere Informationen und rechtliche Hinweise finden Sie im Merkblatt kumulative Dissertation (opens in new tab)

Antrag auf Zulassung einer kumulativen Dissertation

Die Nutzung wissenschaftlicher Artikel für eine kumulative Dissertation muss mindestens sechs Monate vor der Einreichung durch den Promotionsausschuss genehmigt werden.

Ein Formularbeispiel finden Sie in den Downloads, aber Sie können auch Ihre fachgebietsinternen Dokumente für den Antrag verwenden.