Das Betreuungsverhältnis
In der Regel wird Ihre Dissertation unter Betreuung einer Professorin oder eines Professors des Fachbereichs angefertigt. Rechte und Pflichten im Promotionsverhältnis können in einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung festgehalten werden.
Ein Wechsel der Betreuungsperson muss vor Einleitung des Promotionsverfahrens schriftlich beim Promotionsausschuss angezeigt werden. Notwendig sind:
- Ein Schreiben an den/die amtierende:n Dekan:in mit Angabe der Gründe
- Die unterschriebene Betreuungszusage der neuen Betreuungsperson (als Scan)
Bitte senden Sie beide Dokumente als PDF an: promoffice@maschinenbau.tu-…
Zeitplan für die Promotion
- Jahr 1: Bestandsaufnahme und Ausarbeitung des Promotionsthemas
- Jahr 2: Festlegung des Themas und Konzeptentwicklung
- Jahr 3: Durchführung der wissenschaftlichen Untersuchungen
- Jahr 4: Analyse, Auswertung und Abfassen der Dissertation
Regelmäßige Gespräche mit der Betreuungsperson sowie eine jährliche schriftliche Zusammenfassung des Arbeitsstands sind empfehlenswert.