Promotion

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Schlussphase

In der Schlussphase Ihrer Promotion bereiten Sie die Einreichung der Dissertation vor, absolvieren die mündliche Prüfung und schließen das Verfahren durch die Veröffentlichung Ihrer Arbeit ab. Alle Schritte sind formal geregelt und werden durch das Dekanat begleitet.

Einleitung des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung der Dissertation und in Abstimmung mit Ihrer Betreuung wird das Promotionsverfahren eingeleitet. Einen Überblick zum Ablauf – identisch für Monografien und kumulative Dissertationen – bietet das “Merkblatt zur Einleitung des Promotionsverfahrens”. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Downloadbereich.

  • Reguläre Disputationstermine finden während der Vorlesungszeit dienstags und mittwochs um 13:00, 15:00 oder 17:00 Uhr statt.
  • Die Organisation der Prüfungskommission aus Vorsitz und mindestens einem Beisitzer sowie die Raumbuchung übernimmt das Dekanat.
  • Eine Liste der verfügbaren Termine erhalten Sie über .
  • Sonderprüfungstermine sind möglich, müssen eigenständig von den Doktorand:innen mit allen Beteiligten (Referent:innen, Korreferent:innen, Vorsitz, mind. ein Beisitz) und räumlich organisiert werden.
  • Die Disputation kann frühestens 5 Wochen (mit Zustimmung der Referent:innen: 4 Wochen) nach einer Sitzung des Promotionsausschusses stattfinden.
  • Nach Terminvereinbarung senden Sie diesen an . Sie erhalten dann Zugriff auf einen Next.Hessenbox-Folder zur Dokumentenübermittlung.
  • Die Gebühr von 100 € ist spätestens bei Anmeldung zur Doktorprüfung zu entrichten.
  • Bankverbindung:
    Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
    IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00
    BIC: HELADEF1DAS
    Verwendungszweck: Promotionsgebühr FB 16, Name, Kostenstelle 300299, Projektnummer 40100191
  • Eine Rückerstattung ist bei Auszeichnung der Dissertation mit einem akademischen Preis möglich. Bitte formlos beantragen und PDF an senden (inkl. aktueller Adresse und Kontodaten).
  • Alle Informationen zur Einleitung des Promotionsverfahrens (opens in new tab) finden Sie im Merkblatt und die für die Einleitung nötigen Formulare finden Sie nebenstehend als Download.
  • Nach Einreichung wird Ihr Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses behandelt und Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
  • Die Prüfungskommission erhält nach der genehmigten Einleitung Ihres Promotionsverfahrens Zugriff auf Ihre elektronische Dissertation über die Next.Hessenbox.
  • Die Referierenden erstellen ein schriftliches Gutachten zur eingereichten Dissertation.
  • Das Gutachten ist spätestens zwei Wochen vor der Disputation an die Dekanin bzw. den Dekan zu übermitteln. Darin wird entweder die Annahme oder Ablehnung der Arbeit vorgeschlagen und diese gleichzeitig bei einer Annahme mit einem Notenvorschlag bewertet.
  • Die Disputation findet öffentlich statt. Einladungen werden vom Dekanat an alle Beteiligten versendet. Öffentliche Ankündigungen finden Sie online.
  • Die Prüfung kann in Deutsch oder Englisch, in Präsenz oder hybrid erfolgen (bei Zustimmung aller Beteiligten). Zuschauer:innen dürfen nicht digital zugeschaltet werden.
  • Beiexternen Gutachtern kann die hybride Durchführung sinnvoll sein, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, da sie nur im Einvernehmen aller Beteiligten durchgeführt werden kann.


Die Disputation gliedert sich in:

  • Vortrag über die Dissertation (ca. 30 Minuten)
  • Verteidigung (ca. 60 Minuten)
  • Fragen der Prüfungskommission (ca. 30 Minuten)

Die Gesamtnote wird anschließend in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.

Ob Auflagen erfüllt werden müssen, wird den Doktorand:innen direkt nach der Notenvergabe vom Vorsitz des Prüfungsausschusses mitgeteilt. Diese sind vor der Veröffentlichung umzusetzen und die korrigierte Fassung der Dissertation sowohl den Referent:innen als auch Korreferent:innen zur Überprüfung vorzulegen. Die Richtigkeit der Korrekturen wird durch eine „Einverständniserklärung zur Aushändigung der Doktorurkunde“ von den 1. Referent:innen an das Dekanat bestätigt.

Bitte das entsprechende Formular ausfüllen und im Original (handschriftlich unterschrieben) im Promotionsbüro abgeben.

Erklärung zur Übertragung von Rechten an der Dissertation (opens in new tab)

Nach Eingang der Veröffentlichung bei der ULB informiert diese das Dekanat. Anschließend kann Ihnen die Promotionsurkunde ausgehändigt werden. Damit ist Ihre Promotion offiziell abgeschlossen.

Weitere Hinweise

Lehre während der Promotion

Informationen zur Lehre für wissenschaftliche Mitarbeitende (z. B. zu Vorlesungs- oder Abschlussarbeitsbetreuung) finden Sie im geschützten Downloadbereich. Zugang mit Ihrer TU-ID.

Weiterbildungsangebote

Unter dem Dach von Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt finden Promovierende und Postdocs vielfältige Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote – organisiert von Fachgebieten, Graduiertenschulen und -kollegs.

Ombudspersonen

Bei Konflikten oder Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis stehen Ihnen Ombudspersonen beratend zur Seite.