Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf einer Promotion und Habilitation am Fachbereich Maschinenbau an der TU Darmstadt.
PROMOTIONSVERFAHREN
Allgemeine Hinweise
Eingangsvoraussetzung für eine Promotion ist ein erfolgreich beendetes wissenschaftliches Universitätsstudium, das durch einen berufsqualifizierenden Abschluss nachgewiesen wird, beispielsweise ein Master of Science des Studiengangs Maschinenbau. Andere Studienabschlüsse sind ebenso qualifizierend. Es kann in Abhängigkeit vom Studienabschluss zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat. oder Dr.phil. promoviert werden.
Näheres regeln die Promotionsordnung der TU Darmstadt und die Besonderen Bestimmungen des Fachbereiches (siehe Downloads), die ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der TU Darmstadt zu lesen sind.
Eine erfolgreiche Promotion erfordert das Einreichen einer schriftlichen, selbstständigen, wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Arbeit (Dissertation), die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefert. Daneben muss sich jeder Kandidat einer mündlichen Prüfung (Disputation) vor einer Gutachterkommission des Fachbereichs unterziehen. Ein Promotionsverfahren am Fachbereich Maschinenbau dauert gewöhnlich zwischen 3 und 5 Jahren.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
HABILITATIONSVERFAHREN
Allgemeine Hinweise
Für ein Habilitationsverfahren gelten die für das Promotionsverfahren gültigen Informationen entsprechend angepasst. Zuständiger Ansprechpartner für eine Arbeit ist der Hochschullehrer, der das angestrebte Fach in Darmstadt vertritt. Eingangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Dissertation. Die näheren Details regelt die Habilitationsordnung.