Promotion und Habilitation

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Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf einer Promotion und Habilitation am Fachbereich Maschinenbau an der TU Darmstadt.

PROMOTIONSVERFAHREN

Allgemeine Hinweise

Eingangsvoraussetzung für eine Promotion ist ein erfolgreich beendetes wissenschaftliches Universitätsstudium, das durch einen berufsqualifizierenden Abschluss nachgewiesen wird, beispielsweise ein Master of Science des Studiengangs Maschinenbau. Andere Studienabschlüsse sind ebenso qualifizierend. Es kann in Abhängigkeit vom Studienabschluss zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat. oder Dr.phil. promoviert werden.

Näheres regeln die Promotionsordnung der TU Darmstadt und die Besonderen Bestimmungen des Fachbereiches (siehe Downloads), die ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der TU Darmstadt zu lesen sind.

Eine erfolgreiche Promotion erfordert das Einreichen einer schriftlichen, selbstständigen, wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Arbeit (Dissertation), die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefert. Daneben muss sich jeder Kandidat einer mündlichen Prüfung (Disputation) vor einer Gutachterkommission des Fachbereichs unterziehen. Ein Promotionsverfahren am Fachbereich Maschinenbau dauert gewöhnlich zwischen 3 und 5 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Kandidaten mit dem Ziel einer Promotion müssen zuerst einen geeigneten Betreuer aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen des Fachbereichs finden. In Zusammenarbeit mit dem Betreuer wird dann ein Thema der Arbeit definiert und diskutiert. Die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich muss beim Dekan beantragt werden. Dazu ist das schriftliche Einverständnis des Betreuers notwendig.

Danach können die Kandidaten mit ihrer Forschungsarbeit beginnen. Das Einreichen der schriftlichen Arbeit und die mündliche Prüfung schließen das Verfahren ab.

Sobald Sie in einem festen Arbeitsverhältnis an einem unserer Fachgebiete mit dem Ziel der Promotion stehen, sollten Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand*in an den Fachbereich stellen. Hierzu muss auch die Betreuungszusage (opens in new tab) bestätigt werden.

Außerdem ist eine Online-Registrierung nötig.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf den FAQ-Seiten zur Promotion an der TU Darmstadt

Einschreibung als Promotionsstudent*in

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich als Promotionsstudent*in mit den Rechten (z.B. RMV-Ticket, Studentenstatus) und Pflichten (z.B. Semestergebühr) eines Studierenden einzuschreiben. Die Immatrikulation ist freiwillig.

Dabei ist die Annahme als Doktorand*in nicht gleichbedeutend mit der Immatrikulation als Promotionsstudent*in im zentralen Studiensekretariat, sondern nur Eingangsvoraussetzung für die Immatrikulation.

Zusätzlich zu den hier gegebenen Informationen bietet die TU Darmstadt allgemeine Informationen zum Promotionsstudium und zur Immatrikulation.

Nach Fertigstellung der Dissertation wird das Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss nach vollständigem Antrag des/der Doktoranden*in an den Dekan eingeleitet.

Die Einreichungsfrist ist 14 Tage vor der Sitzung. Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses finden Sie hier

Antragstellung

Teilen Sie dem Promotionsbüro (per E-Mail an ) mit, dass Sie Ihre Dissertationsschrift einreichen wollen und füllen Sie dasAntragsformular „Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens“ aus.

Das Promotionsbüro richtet dann für Sie (den/die Promovierende/n) einen Hessenbox-Ordner für die elektronische Abgabe der Dokumente ein.

Das Abgabedatum ist das Datum des letzten Uploads!

Abzugeben sind:

  • Die Dissertationsschrift als PDF-Datei

In den Unterordner “Prüfungsakte” laden Sie alle weiteren benötigen Dokumente hoch:

  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • Informationen zu externen Referierenden (bitte als separates Word-Dokument hochladen), insbesondere (a) Kontaktdaten (Name, Universität, Link zur Webpage, E- Mail-Adresse) und (b) o Angabe, ob die Referierenden hauptamtliche Universitätsprofessor:innen sind
  • Bei externen Referierenden, die keine hauptamtlichen Universitätsprofessor:innen sind, wird weiterhin ein Begründungsschreiben des/der 1. Referierenden für den/die externen Korrefetierende/n benötigt.
  • Kurzfassung des Inhalts der Arbeit jeweils in Deutsch und Englisch (1 DIN A4-Seite)
  • Erklärung zur selbstständigen Verfassung der Dissertationsschrift
  • Tabellarischer Lebenslauf. Bitte beachten Sie die Besonderen Bestimmungen zu §8 (1)!
  • Kopie des Personalausweises (ID-Nummer schwärzen)
  • Kopie des Einzahlungsbeleges über die Einzahlung der Promotionsgebühren

In Einzelfällen können weitere Dokumente erforderlich sein.

Abschließend bitte alle Dokumente aus dem Unterordner „Prüfungsakte“ in Papierform postalisch an das Dekanat zusenden:

Technische Universität Darmstadt
Fachbereichsmanagement Maschinenbau
- Dekanat -
Otto-Berndt-Straße 2
64287 Darmstadt

Nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterlagen in der Hessenbox bekommen Sie zeitnah eine Bestätigung per E-Mail über die erfolgte Einreichung.

Der Antrag wird dann im Promotionsausschuss behandelt.

In der Regel wird durch den Erstreferierenden (Betreuer) mit allen weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission, vorbehaltlich der Zustimmung des Promotionsausschusses, der Termin für die Disputation abgestimmt und festgelegt.

Bei der Terminfindung ist darauf zu achten, die in den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung vorgeschriebenen Fristen zu berücksichtigen.

Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung

Nach erfolgreicher Disputation wird von dem Erstreferent*in die Dissertation in schriftlicher Form zur Veröffentlichung bzw. Publikation freigegeben. Gegebenenfalls muss diese Freigabe eine Bestätigung der Erfüllung der erteilten Auflagen beinhalten.

Art und Weise der Veröffentlichung

In der Regel erfolgt die Veröffentlichung in einer elektronischen Version auf dem Hochschulpublikationsserver der Technischen Universität Darmstadt, TUPrints. Er bietet Autoren eine schnelle, unkomplizierte und kostenfreie Internet-Publikation unter Wahrung der Rechte und Interessen von Autoren und de Wissenschaftsgemeinschaft.

Weitere Veröffentlichungsformen sind ebenfalls möglich.

Bei Fragen zur Art und Weise Ihrer Veröffentlichung können Sie sich auf der Seite der Universitäts- und Landesbibliothek informieren.

Eine Promotion am Fachbereich Maschinenbau ist üblicherweise mit einer starken Einbindung in den Fachbereich und dessen Abläufe verbunden. Die große Mehrzahl der Doktoranden ist daher als wissenschaftliche(r) Mitarbeiter*in im Angestelltenverhältnis an der TU Darmstadt beschäftigt. Daneben gibt es aber auch andere Formen der Anbindung durch Stipendien, externe Finanzierungen, den Profilbereich Thermo-Fluids & Interfaces oder die Graduiertenschule Computational Engineering. Die TU Darmstadt bemüht sich die Promotion nicht als dritten Ausbildungsabschnitt, sondern als ersten Berufsabschnitt zu realsieren.

Nähere Informationen zur Lehre für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen während der Promotion finden sich im Downloadbereich für Lehrende. Melden Sie sich mit Ihrer TU-ID an, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der TU Darmstadt gibt es verschiedene Angebote, die sie beim Publizieren während der Promotion unterstützen können.

Nähere Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Teams “Digitales Publizieren” der ULB.

Unter der Dachorganisation Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt wird speziell die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zusammen von den Fachgebieten, Graduiertenschulen und Graduiertenkollegs gestaltet. Diese Förderung beinhaltet spezielle Programme für Doktoranden und Postdocs. Das Programm fördert Inhalte auf universitärer als auch auf fachlicher Ebene.

Promotion

Zu Beginn der Promotion wird in der Impulse Veranstaltung das gesamte neue Kollegium begrüßt, eingeführt und miteinander vernetzt. Während der gesamten Promotion bieten dann die einzelnen Fortbildungsangebote eine individuelle Förderung an. Eine Übersicht der Angebote für Promovierende findet sich hier.

Postdoc

In verschiedenen Postdoc Career Programmen und Workshops kann individuell beraten und gefördert werden. Eine Übersicht der Angebote für Postdocs findet sich hier.

HABILITATIONSVERFAHREN

Allgemeine Hinweise

Für ein Habilitationsverfahren gelten die für das Promotionsverfahren gültigen Informationen entsprechend angepasst. Zuständiger Ansprechpartner für eine Arbeit ist der Hochschullehrer, der das angestrebte Fach in Darmstadt vertritt. Eingangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Dissertation. Die näheren Details regelt die Habilitationsordnung.