Häufig gestellte Fragen (PO 2021)
Ausbildungsbetriebe (Anforderungen, Suche und Bewerbung, Zeugnis)
Eine Tätigkeit/Ausbildung wird soweit anerkannt, wie sie der Praktikumsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) entspricht. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden, deshalb nimm‘ bitte Kontakt mit dem Prüfungsmanagement auf.
Da Praktikumsstellen nicht vermittelt werden, müssen sich die Praktikant*innen selbst mit der Bitte um einen Praktikumsplatz an die Firmen wenden. Auf der Homepage der Fachschaft Maschinenbau findest Du Adressen von geeigneten Unternehmen, in denen Studierende bereits ihr Vorpraktikum durchgeführt haben. Nützliche Tipps für Deine Stellensuche und Bewerbung findest Du außerdem hier (wird in neuem Tab geöffnet) .
Für das Vorpraktikum werden Betriebe zugelassen, sofern diese von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind. Das Praktikum kann in metall- und kunststoffverarbeitenden Betrieben abgeleistet werden. Ausnahmen für Start-Up-Unternehmen sind in der Praktikumsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) geregelt.
Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden, deshalb nimm‘ bitte Kontakt mit dem Prüfungsmanagement auf. In Abstimmung mit dem MechCenter kann das Praktikum z.B. auch in industrienahen Start-Ups (innovative, industrienahe Dienstleistungsunternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl und gegebenenfalls ohne eigene Fertigung) abgeleistet werden. Hierbei gilt zu beachten, dass die maximal anrechenbare Praktikumsdauer zwei Wochen beträgt.
Im Allgemeinen nicht geeignet sind – unabhängig von ihrer Größe – Handwerksbetriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors, die keine Fertigung im industriellen Sinne durchführen (bspw. KFZ-Werkstätten, Tankstellen, Schreinereien…). Praktika in Universitäts- bzw. Fachhochschulwerkstätten sowie Forschungsbetrieben (z.B. Fraunhofer Institute, GSI, DLR, usw.) sind als Ausbildungsbetrieb ebenfalls nicht geeignet.
Die im Praktikum vermittelten Kenntnisse in den Herstellungsverfahren, die Beobachtung der wirtschaftlichen Arbeitsweise sowie die Einführung in die soziale Seite des Arbeitsprozesses können besonders gut in mittleren und großen Industriebetrieben erworben werden. Eine genaue Mitarbeiterzahl nennt die Praktikumsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) nicht. Vielmehr werden Betriebe zugelassen, sofern diese von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind.
Der Ausbildungsbetrieb stellt den Praktikant*innen ein qualifizierendes Arbeitszeugnis aus, aus dem auch die Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abteilungen sowie die Anzahl der Fehltage hervorgeht. Das Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, u. U. ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Außerdem sollte das Zeugnis auf Firmenpapier gedruckt und unterschrieben sein.
Praktikum im Ausland
Da Praktikumsstellen nicht vermittelt werden, müssen sich die Praktikant*innen selbst mit der Bitte um einen Praktikumsplatz an die Firmen wenden. Beim Praktikum im Ausland sind folgende Stellen hilfreich:
• die Hochschulgruppen AIESEC und IAESTE zum Vermitteln von Auslandspraktika
• das Förderprogramm an der TU Darmstadt Erasmus+ für Praktika in Europa
https://www.tu-darmstadt.de/studieren/studierende_tu/auslandsaufenthalte
• die unabhängige öffentlich geförderte Beratungsstelle für Auslandspraktika
Für Ausländer aus EU und nicht EU-Ländern, die an deutschen Universitäten und Hochschulen studieren wollen, gelten die entsprechenden Praktikumsordnungen ohne Ausnahme. Praktische Tätigkeiten in ausländischen Betrieben werden nur anerkannt, wenn sie der Praktikumsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) entsprechen und dafür Berichte angefertigt werden. Das Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, u. U. ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Frage bitte bei Deiner Krankenkasse nach, ob Du während des Auslandsaufenthaltes kranken- und unfallversichert bist. Die studentische Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf das außereuropäische Ausland! Weitere Informationen erhälst Du auch hier.
Grundsätzlich liegt die Visumsbeantragung in der Verantwortung der Studierenden. Bitte erkundige Dich frühzeitig nach benötigten Unterlagen und Bescheinigungen der Hochschule. Bitte nutze unsere Sprechstunde, falls es Klärungsbedarf gibt.
Der Praktikumsbericht ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und ein deutsches oder englisches Zeugnis ist beizufügen. Liegt das Zeugnis in einer anderen Sprache vor, musst Du es amtlich beglaubigt übersetzen lassen. Unsere Checkliste (wird in neuem Tab geöffnet) hilft Dir bei der Berichterstattung und dabei, die zur Anerkennung nötigen Unterlagen zusammen zu stellen.
Anerkennung des Praktikums (Berichterstattung, Einreichung und Dauer der Anerkennung)
Die Abgabe erfolgt rein digital als PDF Datei. Bitte sende eine Mail mit den vollständigen Unterlagen (wird in neuem Tab geöffnet) an das Prüfungsmanagement. Eine Abgabe in Printform ist nicht möglich!
(1) Den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung des Praktikums PO 2021 (wird in neuem Tab geöffnet)
(2) Ein Qualifizierendes Arbeitszeugnis mit Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abteilungen in Deutsch oder Englisch.
(3) Einen Bericht im Umfang von 5-10 Seiten, bestehend aus einer Unternehmensbeschreibung und einer Selbstreflexion in deutscher oder englischer Sprache.
Die detaillierte Aufstellung findest Du auch auf unserer Checkliste (wird in neuem Tab geöffnet) .
- Umfang: 5-10 Seiten Unternehmensbeschreibung und Selbstreflexion in deutscher oder englischer Sprache
- Schriftgröße 12, Zeilenabstand: einfach
- Max. 2 Grafiken/Fotos/Bilder
- Unterschrift des Studierenden am Ende des Berichtes (eine Unterschrift des Betreuers des Ausbildungsbetriebes ist nicht nötig)
- Für Rückfragen ist der Betreuer oder die Betreuerin mit Telefonnummer und Emailadresse anzugeben
Deine Unterschrift am Ende des Berichtes in Kombination mit dem qualifizierenden Arbeitszeugnis ist ausreichend.
Für die Bearbeitung eines Praktikumsberichts werden in der Regel 4 Wochen benötigt. Nach der Anerkennung des Berichts wirst Du per Email benachrichtigt.
Einteilung des Praktikums (Dauer, Einteilung, Zeitpunkt der Erbringung) und Ausbildungspläne
Das Vorpraktikum in dem Studiengang „Maschinenbau – Sustainable Engineering (2021)“ ist gemäß § 11 (2) der Ordnung des Studiengangs (wird in neuem Tab geöffnet) als Zulassungsvoraussetzung festgelegt. Die Einschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt, dass der Nachweis innerhalb der ersten beiden Semester vorgelegt werden muss. Da es sich dabei um eine gesetzliche Frist handelt, ist ein „Aufschieben“ (auch mit ärztlichem Attest) nicht möglich.
Die Frist verlängert sich auch durch ein Teilzeitstudium nicht, d.h. Du musst innerhalb der ersten beiden Semester den vorgesehenen Leistungsnachweis erbringen.
Arbeitszeit, die durch Feiertage ausfällt, muss nicht nachgeholt werden.
Es wird empfohlen, die sechs Wochen Praktikum in einem geschlossenen Zeitraum durchzuführen. Eine Aufteilung des Praktikums auf verschiedene Betriebe ist möglich, dabei ist allerdings eine Ausbildungszeit von wenigstens zwei Wochen in einem Betrieb anzustreben.
Ein Tätigkeitsbereich wird nur anerkannt, wenn mindestens eine volle Woche (5 Tage) absolviert wurde. Diese können sich aus fünf Tagen in verschiedenen Wochen und verschiedenen Praktika zusammensetzen. Weitere Wochen werden auch anteilig anerkannt.
Die Dauer des Praktikums beträgt insgesamt sechs Wochen. Es wird empfohlen, die sechs Wochen Praktikum in einem geschlossenen Zeitraum durchzuführen. Eine Aufteilung des geforderten Praktikums-Zeitraums in mehrere Zeitabschnitte ist möglich, dabei ist allerdings eine Ausbildungszeit von wenigstens zwei Wochen in einem Betrieb anzustreben.
Wenn Du die Anzahl der gearbeiteten (insgesamt 30) Tage entsprechend z.B. mit Deinem Arbeitszeugnis nachweisen kannst, ist eine Anerkennung möglich.
Es gilt die im Betrieb übliche wöchentliche Arbeitszeit laut Vereinbarung im Praktikumsvertrag. 35h/Woche sollten jedoch nicht unterschritten werden, um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden.
Das Vorpraktikum dient der Einführung in die industrielle Fertigung und damit zum Vermitteln unerlässlicher Elementarkenntnisse. Die Praktikant*innen sollen die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit kennen lernen und einen Überblick über die Fertigungseinrichtungen und -verfahren erlangen. Um eine ausreichende Breite der praktischen Ausbildung zu gewährleisten, wird empfohlen mehrere der 15 im Ausbildungsplan genannten Tätigkeiten (VP1 – VP15) abzudecken. Die Praktikant*innen müssen im Praktikum sechs Wochen aus mindestens zwei der im Ausbildungsplan genannten Tätigkeiten nachweisen.
Es genügt in diesem Fall, dass Du den Praktikumsbericht über die geforderte Praktikumszeit anfertigst. Es muss kein Bericht über die gesamte Praktikumszeit verfasst werden.
Erst nach der Immatrikulation kann der Bericht von uns angenommen und bearbeitet werden.
Das abzuleistende technische Praktikum gilt als „Vorpraktikum“ und stellt eine Zulassungsvoraussetzung dar. Es wird stark empfohlen, das Praktikum vor der Studienaufnahme abzuleisten, da während des Studiums erfahrungsgemäß aufgrund der Prüfungen, Hochschulpraktika und Exkursionen wenig Raum für das Praktikum bleibt. Falls Dir dies nicht möglich ist, hast Du die Möglichkeit, das Vorpraktikum bis spätestens zum Ende des 2. Semesters zu absolvieren und alle nötigen Unterlagen (wird in neuem Tab geöffnet) für die Anerkennung des Vorpraktikums einzureichen. Einige Studierende leisten das Praktikum in den Semesterferien ab, obwohl in dieser Zeit auch Prüfungen stattfinden. Falls Du Unterstützung bei deiner Studienplanung benötigst, kannst Du Dich gerne an die Studienberatung wenden.
Das Vorpraktikum ist gemäß § 11 (2) der Ordnung des Studiengangs (wird in neuem Tab geöffnet) als Zulassungsvoraussetzung festgelegt. Sofern das Praktikum nicht fristgerecht bis zum Ende des 2. Fachsemesters nachgewiesen wird, wird das zeitnah zu Beginn des dritten Fachsemesters festgestellt und Du wirst für Dein weiteres Studium in TUCaN gesperrt. Das Fortführen eines regulären Studiums ist erst nach dem Nachweis des Praktikums wieder möglich. Bei weiteren Fragen hierzu wende Dich bitte an das Prüfungsmanagement.
Du hast die Möglichkeit, alle nötigen Unterlagen (wird in neuem Tab geöffnet) für die Anerkennung des Vorpraktikums bis spätestens zum Ende des 2. Fachsemesters einzureichen.
Sonderbestimmungen (Berufstätigkeit und -ausbildung, Praktikum außerhalb der Industrie, Fehltage)
Eine Lehre wird soweit anerkannt, wie sie dieser Praktikumsordnung entspricht. Bitte schicke Deinen Gesellen- oder Gesellinnenbrief mit dem Anerkennungsformular Vorpraktikum – Sonderfälle (wird in neuem Tab geöffnet) digital als PDF an das Prüfungsmanagement (das Original ist auf Nachfrage vorzulegen). Ein Bericht bestehend aus einer Unternehmensbeschreibung und einer Selbstreflexion muss nicht erstellt werden.
Laut der Praktikumsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) § 6.3 finden Betriebspraktika während des Besuchs allgemeinbildender Schulen prinzipiell keine Anerkennung. Sollte es sich um freiwillige Praktika in den Ferien oder die Werkstattpraxis an berufsbildenden Schulen handeln, wende Dich bitte an das Prüfungsmanagement.
Die Summe aller Tätigkeiten im nichtindustriellen Bereich darf zwei Wochen für den Bachelor Studiengang „Maschinenbau – Sustainable Engineering“ nicht überschreiten. Darunter fällt die Werkstattpraxis an berufsbildenden Gymnasien, Praktikum bei der Bundeswehr, Praktikum während des Zivil- u. Ersatzdienstes und Kurse für Schweißtechnik und Metallverarbeitung. Betriebspraktika während des Besuchs allgemeinbildender Schulen finden prinzipiell keine Anerkennung. In begründeten Ausnahmefällen werden Praktika an weiteren Einrichtungen außerhalb der Industrie anerkannt. Dazu ist eine vorherige Absprache mit dem Prüfungsmanagement erforderlich.
Ausgefallene Arbeitszeit muss in jedem Fall nachgeholt werden. Bei Ausfallzeiten kannst Du den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können. Jeden Tag, den Du als Praktikum anerkennen lassen möchtest, musst Du vorweisen. Dies betrifft z.B. Urlaubs- oder Krankheitstage, Brückentage und Tage, an denen Du wegen einer Teilnahme an Klausuren fehlst. Ausnahme sind Feiertage, diese müssen nicht nachgeholt werden.
Versicherung und Nachweise
Praktika, die gemäß Studien- oder Prüfungsordnung als Pflichtpraktikum gelten, sind für den Zeitraum des noch ausstehenden Praktikums sozialversicherungsbefreit. Einige Unternehmen verlangen deshalb eine entsprechende Bestätigung seitens der Universität. Im Prüfungsmanagement füllen wir generell keine Firmenformulare aus, aber wir haben eigene Bescheinigungen, die wir Dir gerne ausstellen.
Generell ist die/der Studierende selbst dafür verantwortlich, dass sie/er unfallversichert ist.
- Inland: in der Regel über das Unternehmen, das das Praktikum anbietet--> bitte klären!
- Ausland: eigenverantwortlich – man sollte mit seiner eigenen Versicherung abstimmen, ob die eigene Unfallversicherung oder die des Unternehmens zuständig ist
- Urlaubssemester: grundsätzlich unfallversichert / ob Ansprüche geltend gemacht werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig. Bitte wende Dich bei weiteren Fragen bzgl. Einzelfall in Verbindung mit Unfall- und Freizeitversicherung an das Studierendenwerk.
Aufgrund der bestehenden Dienstvereinbarung, die die Mitarbeiter*innen der TU Darmstadt zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet, stellen wir keine gesonderten Bescheinigungen aus.
(1) Tätigkeiten, die Du auf Grund des Sachverhalts der Geheimhaltung nicht erläutern darfst, solltest Du versuchen, zu umschreiben.
(2) Die vertrauliche Behandlung Deines Praktikumsberichts ist gewährleistet, da dieser nur den zuständigen Mitarbeiter*innen des MechCenters zugänglich ist. Es werden weder Kopien angefertigt, noch werden Deine Dokumente anderweitig archiviert.
Das MechCenter darf keine Verträge mit (ausländischen) Firmen unterschreiben. Bitte kläre bereits am Anfang Deiner Bewerbung, ob dies bei der Firma zu einem Problem führen kann!