Grundpraktikum
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (PO 2014)

Anforderungen an die Praktikumsstelle

  • Entspricht das Unternehmen den Anforderungen?
    • Branche
    • Industrieunternehmen (Forschungseinrichtungen wie bspw. Frauenhofer Institute, DLR oder GSI werden nicht als Industrieunternehmen angesehen)
    • Ausbildungsbetrieb und Mitarbeiterzahl > 30
  • Entsprechen die vereinbarten Praktikumsinhalte den geforderten Tätigkeitsbereichen der Praktikumsordnung?

Du bist dabei, einen Praktikumsplatz zu suchen und weißt nicht, wo Du passende Stellenanzeigen findest und wie Du Deine Bewerbungsunterlagen aussagekräftig gestaltest?! Hier (wird in neuem Tab geöffnet) haben wir für Dich einige Stellen aufgelistet, wo Du gezielt danach suchen kannst.

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz liegt in der Verantwortung des Studierenden.

Beim Grundpraktikum kann von obiger Regel abgewichen werden, solange der Betrieb als Ausbildungsbetrieb zugelassen ist.

Es gilt die im Betrieb übliche wöchentliche Arbeitszeit laut Vereinbarung im Praktikumsvertrag. 35h/Woche sollten jedoch nicht unterschritten werden um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden.

Für Ausländer aus nicht EU-Ländern, die an deutschen Universitäten und Hochschulen studieren wollen, gelten die entsprechenden Praktikumsordnungen ohne Ausnahme. Praktische Tätigkeiten in ausländischen Betrieben werden nur anerkannt, wenn sie den vorstehenden Richtlinien entsprechen und Berichte in der genannten Form angefertigt werden. Das Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, u. U. ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.

Versicherung und Nachweise

Praktika, die auf Empfehlung der Studien- und Prüfungsordnung vor Aufnahme des Studiums absolviert werden, sind sozialversicherungspflichtig. Die Unternehmen benötigen dementsprechend i.d.R. keine Bestätigung. Verlangt ein Unternehmen dennoch eine solche, bietet das MechCenter ein unpersonalisiertes Dokument an, aus welchem hervorgeht, dass für die jeweiligen Studiengänge Pflichtpraktika abzuleisten sind.

Praktika, die gemäß Studien- oder Prüfungsordnung während des Studiums absolviert werden, sind für den Zeitraum des noch ausstehenden Praktikums sozialversicherungsbefreit.

Einige Unternehmen verlangen eine entsprechende Bestätigung seitens des Praktikantenamtes. Wir füllen generell keine Firmenformulare aus. Hierfür haben wir eine eigene Bescheinigung, die wir Dir gerne ausstellen.

Aufgrund der bestehenden Dienstvereinbarung, die die Mitarbeiter_innen zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet, stellen wir keine gesonderten Bescheinigungen aus.

Generell ist die/der Studierende selbst dafür verantwortlich, dass sie/er unfallversichert ist.

  • Inland: in der Regel über das Unternehmen, das das Praktikum anbietet--> bitte klären!
  • Ausland: eigenverantwortlich- man sollte mit seiner eigenen Versicherung abstimmen,ob eigene Unfallversicherung oder die des Unternehmens zuständig ist
  • Urlaubssemester: grundsätzlich unfallversichert/ ob Ansprüche geltend gemacht werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen bzgl. Einzelfall in Verbindung mit Unfall- und Freizeitversicherung an das Studierendenwerk.

Das MechCenter darf keine Verträge mit (ausländischen) Firmen unterschreiben! Bitte klären bereits am Anfang Deiner Bewerbung, ob dies bei der Firma zu einem Problem führen kann!

Auslandspraktikum

Ja, ein Praktikum kann grundsätzlich auch im Ausland absolviert werden.

Die Hochschulgruppen AIESEC und IAESTE vermitteln Praktika im Ausland.

Das Erasmus+ – Programm fördert Praktika in Europa. Im Rahmen des Erasmus-Auslandspraktikums kooperiert die Technische Universität Darmstadt mit der regionalen Kontaktstelle für EU-Praktika. Weiter Informationen finden Sie hier.

Eine unabhängige öffentlich geförderte Beratungsstelle für Auslandspraktika findest Du hier.

Frage bitte bei Deiner Krankenkasse nach, ob Du während des Auslandsaufenthaltes kranken- und unfallversichert bist! Die studentische Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf das außereuropäische Ausland! --> Studierendenwerk

Grundsätzlich liegt die Visumsbeantragung in der Verantwortung der Studierenden. Bitte erkundige Dich frühzeitig nach benötigten Unterlagen und Bescheinigungen der Hochschule. Bitte nutze unsere Sprechstunde, falls es Klärungsbedarf gibt.

Der Praktikumsbericht ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und ein deutsches oder englisches Zeugnis ist beizufügen. Liegt das Zeugnis in einer anderen Sprache vor, musst Du es amtlich beglaubigt übersetzen lassen.

Praktikumsinhalte

Generell muss für das Anerkennen eines Tätigkeitsbereichs mind. eine komplette Woche Praktikum in diesem Bereich nachgewiesen werden. Ist diese Bedingung erfüllt, kannst Du auch einzelne Tage in diesem Bereich anerkennen.

Hinweis: Es können auch verteilt durchgeführte Arbeitstage eines Tätigkeitsbereichs in verschiedenen Wochen zu einer kompletten Woche des jeweiligen Tätigkeitsbereichs zusammengefasst werden. (Beispiel: 1. Woche – 2 Tage spanen, 3. Woche – 1 Tag spanen 5. Woche – 2 Tage Spanen ergeben in Summe 2+1+2=5 Tage spanender Tätigkeit und damit eine komplette Woche im Tätigkeitsbereich Spanen)

Jeden Tag, den Du als Praktikum anerkennen lassen möchtest, musst Du vorweisen. Dies betrifft z.B. Urlaubs- oder Krankheitstage, Brückentage und Tage die Du wegen einer Teilnahme an Klausuren fehlst. Ausnahme sind Feiertage, diese müssen nicht nachgeholt werden.

Die Anzahl an Stunden, die für die Anerkennung eines vollständigen Tages in einem Betätigungsfeld vorzuweisen sind, errechnet sich aus der wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb. Als Daumenregel gilt: wenn 40h/Woche veranschlagt sind, müsst Du bei 8h/Tag in der Summe 8 Stunden spanend tätig gewesen sein.

Arbeitszeit, die durch Feiertage ausfällt, muss nicht nachgeholt werden.

Bericht

Fülle nach Deinem Praktikum bitte den Antrag auf Anerkennung des Praktikums (wird in neuem Tab geöffnet) aus und geben diesen gemeinsam mit nachstehenden Unterlagen im Praktikantenamt ab.

  • Firmenbeschreibung
  • Praktikantenzeugnis oder Bescheinigung auf Firmenpapier, in der die Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abteilungen sowie die Anzahl der Fehltage vermerkt ist, als Scan abgeben.
  • Praktikumsberichte (Wochen- und Arbeitsberichte unterschrieben vom Ausbildungsbetrieb und dem Studierenden). Für das Grundpraktikum beschreibe bitte, wie in der Praktikumsordnung dargestellt, für jede Woche im Arbeitsbericht eine ausgewählte Tätigkeit.
  • Bitte bei den Wochenberichten jeweils die Zuordnung zum entsprechenden Tätigkeitsfeld (z.B. GP1, FP3 usw.) mit angeben.
  • Ein Fazit/Resümee reichst Du zusätzlich ein. Es handelt sich hierbei um eine von Dir verfasste, persönliche Beurteilung des Praktikums. Deine gesammelten Erfahrungen schildern Du bitte auf mindestens einer halben Din A4 Seite. Das Fazit muss nicht durch den Betrieb abgezeichnet werden.
  • Es wird dringend empfohlen die Praktikumsberichte in einem Schnellhefter o.ä. abzugeben. Berichte auf losen Blätter bzw. Berichte in Ringordnern werden nicht angenommen.
  • Eine Übersicht über die abzugebenden Dokumente findest Du auch hier. (wird in neuem Tab geöffnet)
  • Fülle den Antrag auf Anerkennung des Praktikums aus.
  • Reiche das Formular gemeinsam mit dem Praktikumsbericht und dem Originalzeugnis digital bei ein.
  • Sobald Dein Bericht anerkannt wurde, erhälst Du eine Benachrichtigung per Email.
  • Die Eintragung in TUCaN erfolgt erst nach Abholung des Praktikumsberichts.

Erst nach der Immatrikulation kann der Bericht von uns angenommen und bearbeitet werden.

Je früher desto besser. Erst wenn Dein Praktikumsbericht vollständig anerkannt wurde, ist es für Dich möglich Deine Bachelor Thesis anzumelden. Bitte plane in diesem Zusammenhang auch die Bearbeitungszeit der Berichte mit ein.

Praktikumsberichte sollen digital bei abgegeben werden.

Folgende Unterlagen müssen abgegeben werden:

- Antrag auf Anerkennung des Praktikums

- Praktikantenzeugnis oder Bescheinigung auf Firmenpapier

- Firmenbeschreibung

- Praktikumsberichte (Wochen- und Arbeitsberichte; am Ende des Praktikumsberichts unterschrieben vom Ausbildungsbetrieb und dem Studenten)

- Fazit zu den eigenen Erfahrungen im Betrieb (nur bei Praktikumsordnung 2014)

Eine entsprechende Checkliste findest Du auch hier.

Für die Bearbeitung eines Praktikumsberichts werden in der Regel 4 Wochen benötigt.

Nach der Anerkennung des Berichts wirst Du per Email benachrichtigt.

In der Praktikumsordnung 2014 wird ein im Rahmen der Berichterstattung ein „Fazit/Beurteilung“ gefordert. Die Praktikanten sollen an dieser Stelle auf ca. einer halben maschinengeschriebenen DIN A4 Seite mit ihren eigenen Worten ihr Praktikum beurteilen. Die gemachten Erfahrungen und Einschätzungen müssen dem Bericht angehängt werden. Eine Unterschrift des Betreuers beim Fazit ist nicht notwendig.

Nein, es reicht vollkommen, wenn Stempel und Unterschrift Deines Betreuers am Ende des Praktikumsberichts aufzufinden sind. Die unterschreibende Person sollte ihre Tätigkeiten im Betrieb begleitet haben und muss zum Betrieb gehören.

Bitte Form und Inhalt dem der Praktikumsordnung beigefügten Beispielbericht entnehmen. Dieser sollte Dir als Orientierungshilfe genügen. Allgemein solltest Du jedoch pro Woche eine Tätigkeit genauer erläutern. Der Umfang Deines Berichts sollte bei 1-2 Seiten pro anzuerkennender Woche liegen. Praktikumsordnung 2014 (wird in neuem Tab geöffnet)

Es genügt in diesem Fall, wenn Du den Praktikumsbericht über die noch offene Praktikumszeit anfertigst. Es muss kein Bericht über die gesamte Praktikumszeit verfasst werden.

Wie lässt sich trotz Geheimhaltung der Betriebsinterna sowohl die Anerkennung der Tätigkeiten während des Praktikums (1) als auch die vertrauliche Behandlung dieser Informationen (2) vereinen?

(1) Tätigkeiten, die Du auf Grund des Sachverhalts der Geheimhaltung nicht erläutern darfst, solltest Du versuchen zu umschreiben.

(2) Die vertrauliche Behandlung Deines Praktikumsberichts ist gewährleistet, da dieser nur den zuständigen MitarbeiterInnen des MechCenter zugänglich ist und nach erfolgreicher Anerkennung wieder an Dich ausgehändigt wird. Es werden weder Kopien angefertigt noch werden Deine Dokumente anderweitig archiviert.

Auf dem Zeugnis sollten die Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abteilungen sowie die Anzahl der Fehltage vermerkt sein. Außerdem sollte das Zeugnis auf Firmenpapier gedruckt und unterschrieben sein.

Praktikum außerhalb der Industrie

Praktika außerhalb der Industrie können mit maximal zwei Wochen anerkannt werden.

Im Einzelfall ist eine Anerkennung der Werkstattpraxis möglich. Der maximal mögliche Umfang der Anerkennung beträgt laut:

Bachelor Praktikumsordnung 2014: max. 2 Wochen

Die komplette Ausbildung bzw. Teile davon lassen sich je nach Art der Ausbildung für das Praktikum anrechnen. Dazu reichst Du Dein Originalzeugnis als Scan ein.

Betriebspraktika während des Besuchs allgemeinbildender Schulen finden prinzipiell keine Anerkennung.