Unabhängig von Deiner Staatsangehörigkeit bist Du internationale:r Studienbewerber:in, wenn Du eine internationale Studienberechtigung erworben hast. Diese ist sowohl Deine und für ein Masterstudium auch Dein äquivalenter Bachelorabschluss. Hochschulzugangsberechtigung
Als internationale:r Studienbewerber:in giltst Du also immer, wenn Du eine internationale Hochschulzugangsberechtigung erworben hast. Aber auch, wenn Du Deinen äquivalenten Bachelorabschluss im Ausland erworben hast. Ist eines oder beides der Fall, läuft Deine Bewerbung über das . Dort findest Du weitere Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen und der Online-Bewerbung. Referat Zulassung International
Internationalen Studienbewerber:innen begrüßen wir in all unseren Studiengängen. Auf der Seite für haben wir das Angebot für Dich zusammengefasst. interessierte internationale Studierende
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