Vorpraktikum

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Vorpraktikum im Bachelor (PO 2021)

Das für den Bachelor-Studiengang „Maschinenbau – Sustainable Engineering” abzuleistende technische Praktikum wird folgend als „Vorpraktikum” bezeichnet.

Das Praktikum stellt eine Zulassungsvoraussetzung dar und ist bereits vor Studienaufnahme abzuleisten. Der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters möglich. Es ist dabei zu beachten, dass während des Studiums erfahrungsgemäß aufgrund der Prüfungen, Hochschulpraktika und Exkursionen wenig Raum für das Praktikum bleibt.

Die notwendigen Inhalte Deines Praktikums und weitere regulatorische Randbedingungen findest Du in der Praktikumsordnung (opens in new tab) im Downloadbereich. Bitte lies diese sowie die weiteren hier zur Verfügung gestellten Informationen vor Antritt Deines Praktikums und vor der Abgabe Deiner Berichte sorgfältig durch. Bei Rückfragen steht Dir das MechCenter gern per Mail, & telefonisch zur Verfügung.

Die aktuellen Öffnungszeiten findest du auf der Webseite des MechCenters .

Du hast Fragen?

Die am häufigsten gestellten Fragen findest du hier .

Formulare und Bescheinigungen

Antrag auf Anerkennung des Praktikums (opens in new tab) Bitte fülle die grau hinterlegten Bereiche aus und gebe das Formular zusammen mit Deinen anderen Unterlagen im MechCenter ab. Das Formular findest Du im Downloadbereich.
Bestätigung über ein Pflichtpraktikum für immatrikulierte Studierende Praktika, die nach Studien- oder Prüfungsordnung während des Studiums absolviert werden, sind für den Zeitraum des noch ausstehenden Praktikums sozialversicherungsbefreit.
Einige Unternehmen verlangen eine entsprechende Bestätigung seitens des Praktikantenamtes. Wir füllen generell keine Firmenformulare aus. Hierfür haben wir eine eigene Bescheinigung, die wir Dir gerne ausstellen.
Bestätigung über ein Pflichtpraktikum für angehende (noch nicht immatrikulierte) Studierende Praktika, die auf Empfehlung der Studien- und Prüfungsordnung vor Aufnahme des Studiums absolviert werden, sind sozialversicherungspflichtig. Die Unternehmen benötigen dementsprechend i.d.R. keine Bestätigung. Verlangt ein Unternehmen dennoch eine solche, bietet das Praktikantenamt ein unpersonalisiertes Dokument an, aus welchem hervorgeht, dass für die jeweiligen Studiengänge Pflichtpraktika abzuleisten sind.
Checkliste zur Abgabe des Praktikumsberichts (opens in new tab) Hier findest Du einen kurzen Überblick über die Dokumente, die Du bei der Abgabe des Praktikumsberichts benötigst. Bitte beachte auch die ausführlichen Informationen zur Berichterstattung in der Praktikumsordnung.