Voraussetzungen
Es können nur genehmigte Module eingebracht werden.
Im Bereich STUDIUM GENERALE sind im Masterstudiengang Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering Module mit einem Workload von 12 CPs einzubringen. In den Master-Studiengängen „Maschinenbau“ und „Aerospace Engineering“ müssen 6 bis 12 CPs im Studium Generale Bereich belegt werden.
Allgemeine Voraussetzungen zum Einbringen von Modulen / Fächern
- Modul ist nicht naturwissenschaftlich und/oder ingenieurwissenschaftlich.
- Der Dozent hat einen Lehrauftrag und ist kein Angehöriger des FB 16.
- Modul ist einzeln prüfbar (nicht nur im Rahmen eines größeren Moduls) und ist in TUCaN entsprechend modelliert.
- Die Modulanmeldung muss über den Bereich „Studium Generale“ erfolgen. Eine Prüfung im Bereich „zusätzliche Leistungen“ kann später nicht für das Studium Generale anerkannt werden.
- Die Anerkennung von bereits geprüften Modulen oder erbrachten Prüfungsleistungen im Masterstudium aus einem zum Masterstudium berechtigenden vorgängigen Studium ist ausgeschlossen (gemäß §16 (5), APB 5. Novelle).
- Für den Master Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering muss es sich zudem zusätzlich um ein benotetes Modul handeln.