Voraussetzungen
Es können nur benotete und genehmigte Module eingebracht werden.
Im Bereich STUDIUM GENERALE sind im Masterstudiengang Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering Module mit einem Workload von 12 CPs einzubringen. In den Master-Studiengängen „Maschinenbau“ und „Aerospace Engineering“ müssen 6 bis 12 CPs im Studium Generale Bereich belegt werden.
Allgemeine Voraussetzungen zum Einbringen von Modulen / Fächern
- Modul ist nicht naturwissenschaftlich und/oder ingenieurwissenschaftlich.
- Der Dozent hat einen Lehrauftrag und ist kein Angehöriger des FB 16.
- Modul ist einzeln prüfbar (nicht nur im Rahmen eines größeren Moduls) und ist in TUCaN entsprechend modelliert.
- Die Modulanmeldung muss über den Bereich „Studium Generale“ erfolgen. Eine Prüfung im Bereich „zusätzliche Leistungen“ kann später nicht für das Studium Generale anerkannt werden.
- Die Anerkennung von bereits geprüften Modulen oder erbrachten Prüfungsleistungen im Masterstudium aus einem zum Masterstudium berechtigenden vorgängigen Studium ist ausgeschlossen (gemäß §16 (5), APB 5. Novelle).
Neue Studiengänge - Neue Regeln!
Ab dem WiSe 21/22 starten unsere neuen Studiengänge. Auch im Studium Generale wird es zu einigen Änderungen kommen. Alle Informationen in den Prüfungsordnungen sowie eine neue Übersicht über die möglichen Kurse findest Du im unter dem entsprechenden Studiengang. Download-Bereich