Master-Praktikum (PO 2014)
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Anforderungen an die Praktikumsstelle

  • Entspricht das Unternehmen den Anforderungen?
    • Branche
    • Industrieunternehmen (Forschungseinrichtungen wie bspw. Frauenhofer Institute, DLR oder GSI werden nicht als Industrieunternehmen angesehen)
    • Ausbildungsbetrieb und Mitarbeiterzahl > 30
  • Entsprechen die vereinbarten Praktikumsinhalte den geforderten Tätigkeitsbereichen der Praktikumsordnung?

Bei Unsicherheit bitte immer zuerst die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen lesen und ggf. Rücksprache mit den oben genannten Ansprechpartnern halten.

Sie sind dabei, einen Praktikumsplatz zu suchen und wissen nicht, wo Sie passende Stellenanzeigen finden und wie Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aussagekräftig gestalten?! Hier (wird in neuem Tab geöffnet) haben wir für Sie einige Stellen aufgelistet, wo Sie gezielt danach suchen können.

Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz liegt in der Verantwortung des Studierenden.

Für das Fachpraktikum gilt: Hier sollte die Vorgabe der Mitarbeiterzahl erfüllt sein. Beim Grundpraktikum kann von obiger Regel abgewichen werden, solange der Betrieb als Ausbildungsbetrieb zugelassen ist.

Es gilt die im Betrieb übliche wöchentliche Arbeitszeit laut Vereinbarung im Praktikumsvertrag. 35h/Woche sollten jedoch nicht unterschritten werden um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden.

Für Ausländer aus nicht EU-Ländern, die an deutschen Universitäten und Hochschulen studieren wollen, gelten die entsprechenden Praktikumsordnungen ohne Ausnahme. Praktische Tätigkeiten in ausländischen Betrieben werden nur anerkannt, wenn sie den vorstehenden Richtlinien entsprechen und Berichte in der genannten Form angefertigt werden.

Versicherung und Nachweise

Praktika, die auf Empfehlung der Studien- und Prüfungsordnung vor Aufnahme des Studiums absolviert werden, sind sozialversicherungspflichtig. Die Unternehmen benötigen dementsprechend i.d.R. keine Bestätigung. Verlangt ein Unternehmen dennoch eine solche, bietet das MechCenter ein unpersonalisiertes Dokument an, aus welchem hervorgeht, dass für die jeweiligen Studiengänge Pflichtpraktika abzuleisten sind. Nutze bei Bedarf bitte unsere Sprechstunde und lege die Anschrift des Betriebs vor.

Praktika, die nach Studien- oder Prüfungsordnung während des Studiums absolviert werden, sind für den Zeitraum des noch ausstehenden Praktikums sozialversicherungsbefreit.

Einige Unternehmen verlangen eine entsprechende Bestätigung seitens des Praktikantenamtes. Wir füllen generell keine Firmenformulare aus. Hierfür haben wir eine eigene Bescheinigung, die wir Dir gerne ausstellen. Nutze bei Bedarf bitte unsere Sprechstunde und lege die Anschrift des Betriebs vor.

Aufgrund der bestehenden Dienstvereinbarung, die die Mitarbeiter_innen zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet, stellen wir keine gesonderten Bescheinigungen aus.

Generell ist die/der Studierende selbst dafür verantwortlich, dass sie/er unfallversichert ist.

  • Inland: in der Regel über das Unternehmen, das das Praktikum anbietet--> bitte klären!
  • Ausland: eigenverantwortlich- man sollte mit seiner eigenen Versicherung abstimmen,ob eigene Unfallversicherung oder die des Unternehmens zuständig ist
  • Urlaubssemester: grundsätzlich unfallversichert/ ob Ansprüche geltend gemacht werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen bzgl. Einzelfall in Verbindung mit Unfall- und Freizeitversicherung an das Studierendenwerk.

Das MechCenter darf keine Verträge mit (ausländischen) Firmen unterschreiben! Bitte klären Sie bereits am Anfang Ihrer Bewerbung, ob dies bei der Firma zu einem Problem führen kann!

Auslandspraktikum

Ja, ein Praktikum kann grundsätzlich auch im Ausland absolviert werden.

Die Hochschulgruppen AIESEC und IAESTE vermitteln Praktika im Ausland.

Das Erasmus+ – Programm fördert Praktika in Europa. Im Rahmen des Erasmus-Auslandspraktikums kooperiert die Technische Universität Darmstadt mit der regionalen Kontaktstelle für EU-Praktika.

Außerdem steht Ihnen auch eine unabhängige öffentlich geförderte Beratungsstelle für Auslandspraktika zur Verfügung.

Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie während des Auslandsaufenthaltes kranken- und unfallversichert sind! Die studentische Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf das außereuropäische Ausland! Studierendenwerk

Grundsätzlich liegt die Visumsbeantragung in der Verantwortung der Studierenden. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach benötigten Unterlagen und Bescheinigungen der Hochschule. Bitte nutzen Sie unsere Sprechstunde, falls es Klärungsbedarf gibt.

Der Praktikumsbericht ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und ein deutsches oder englisches Zeugnis ist beizufügen. Liegt das Zeugnis in einer anderen Sprache vor, müssen Sie es amtlich beglaubigt übersetzen lassen.

Praktikumsinhalte

Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem Praktikantenamt bevor Sie das Praktikum absolvieren.

Generell muss für das anerkennen eines Tätigkeitsbereichs min. eine komplette Woche Praktikum in diesem Bereich nachgewiesen werden. Ist diese Bedingung erfüllt, können Sie auch einzelne Tage in diesem Bereich anerkennen.

Hinweis: Es können auch verteilt durchgeführte Arbeitstage eines Tätigkeitsbereich in verschiedenen Wochen zu einer kompletten Woche des jeweiligen Tätigkeitsbereichs zusammengefasst werden. (Beispiel: 1. Woche – 2 Tage spanen, 3. Woche – 1 Tag spanen 5. Woche – 2 Tage Spanen ergeben in Summe 2+1+2=5 Tage spanender Tätigkeit und damit eine komplette Woche im Tätigkeitsbereich Spanen)

Jeden Tag, den Sie als Praktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie vorweisen. Dies betrifft bspw. Urlaubs- oder Krankheitstage, Brückentage und Tage die Sie wegen einer Teilnahme an Klausuren fehlen. Ausnahme sind Feiertage, diese müssen nicht nachgeholt werden.

Die Anzahl an Stunden, die für die Anerkennung eines vollständigen Tages in einem Betätigungsfeld vorzuweisen sind, errechnet sich aus der wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb. Als Daumenregel gilt: wenn 40h/Woche veranschlagt sind, müssen Sie bei 8h/Tag in der Summe 8 Stunden spanend tätig gewesen sein.

Arbeitszeit, die durch Feiertage ausfällt, muss nicht nachgeholt werden.

Bericht

Füllen Sie nach Ihrem Praktikum bitte den Antrag auf Anerkennung des Praktikums (wird in neuem Tab geöffnet) aus und geben diesen gemeinsam mit nachstehenden Unterlagen im Praktikantenamt ab.

  • Firmenbeschreibung
  • Praktikantenzeugnis oder Bescheinigung auf Firmenpapier, in der die Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abteilungen sowie die Anzahl der Fehltage vermerkt ist, einmal zur Vorlage im Original sowie eine Kopie zur Abgabe.
  • Praktikumsberichte (Wochen- und Arbeitsberichte unterschrieben vom Ausbildungsbetrieb und dem Studierenden). Für das Grundpraktikum und das Fachpraktikum A beschreiben Sie bitte, wie in der Praktikumsordnung dargestellt, für jede Woche im Arbeitsbericht eine ausgewählte Tätigkeit. Für das Projektpraktikum können Sie, von der Darstellung in der Praktikumsordnung abweichend, einen zusammenhängenden Arbeitsbericht über die gesamte Dauer des Projektes verfassen. Die Wochenberichte werden für das Projektpraktikum jedoch trotzdem in tabellarischer Form benötigt.
  • Bitte geben Sie bei den Wochenberichten jeweils die Zuordnung zum entsprechenden Tätigkeitsfeld (z.B. GP1, FP3 usw.) mit an.
  • Ein Fazit/Resümee reichen Sie (nur für die Praktikumsordnung 2014) zusätzlich ein. Es handelt sich hierbei um eine von Ihnen verfasste, persönliche Beurteilung des Praktikums. Ihre gesammelten Erfahrungen schildern Sie bitte auf mindestens einer halben Din A4 Seite. Das Fazit kann dem durch den Betrieb abgezeichneten Bericht angehängt werden.
  • Es wird dringend empfohlen die Praktikumsberichte in einem Schnellhefter o.ä. abzugeben. Berichte auf losen Blätter bzw. Berichte in Ringordnern werden nicht angenommen.
  • Studierende des Diplomstudienganges Maschinenbau oder des Bachelor/Masterstudienganges Maschinenbau nach Prüfungsordnung 2001 können sich die uniinternen Veranstaltungen ADP und EMB zu jeweils 2 Wochen und das PDP zu 4 Wochen im Projektpraktikum anerkennen lassen. Die Studenten werden zur Anerkennung gebeten dazu entweder in das Praktikantenamt zu kommen oder eine E-Mail mit Name, Matrikelnummer und Jahr der Leistungserbringung zu schreiben.
  • Studierende der Studienrichtung „Paper Science and Technology – Papiertechnik und bio-basierte Faserwerkstoffe“ legen Berichte über das Fachpraktikum erst dem Fachgebiet „Papierfabrikation und Mechanische Verfahrenstechnik“ und im Anschluss dem MechCenter vor.
  • Eine Übersicht über die abzugebenden Dokumente finden Sie auch hier. (wird in neuem Tab geöffnet)
  • Bitte beachte die Corona-bedingte Prozessanpassung: Abgabemöglichkeit per E-Mail
  • Drucken Sie den Antrag auf Anerkennung des Praktikums und füllen Sie den grau hinterlegten Bereich aus.
  • Reichen Sie das Formular gemeinsam mit dem Praktikumsbericht und dem Originalzeugnis während der Sprechstunden in der Sprechstunde des Prüfungsmanagements ab (Raum 125 + 126).
  • Sobald Ihr Bericht anerkannt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email.
  • Sie können die Berichte während der Sprechstunden des Prüfungsmanagements abholen.
  • Die Eintragung in TUCaN erfolgt erst nach Abholung des Praktikumsberichts.

Erst nach der Immatrikulation kann der Bericht von uns angenommen und bearbeitet werden.

Eine Kopie des Zeugnisses zur Abgabe ist ausreichend. Sie müssen jedoch einmalig das Original-Zeugnis bei der Abgabe des Berichtes vorlegen.

Je früher desto besser. Erst wenn Ihr Praktikumsbericht vollständig anerkannt wurde, ist es für Sie möglich Ihre Bachelor/Master Thesis bzw. Diplomarbeit anzumelden. Bitte planen Sie in diesem Zusammenhang auch die Bearbeitungszeit der Berichte mit ein.

Praktikumsberichte sollten in einem Schnellhefter o.ä. abgegeben werden. Berichte auf losen Blättern bzw. Berichte in Ringordnern werden nicht angenommen.

Folgende Unterlagen müssen im Praktikanteamt abgegeben werden:

- Antrag auf Anerkennung des Praktikums

- Praktikantenzeugnis oder Bescheinigung auf Firmenpapier

- Firmenbeschreibung

- Praktikumsberichte (Wochen- und Arbeitsberichte; am Ende des Praktikumsberichts unterschrieben vom Ausbildungsbetrieb und dem Studenten)

- Fazit zu den eigenen Erfahrungen im Betrieb (nur bei Praktikumsordnung 2014)

Eine entsprechende Checkliste finden Sie auch im Downloadbereich .

Es wird empfohlen, dass Sie den Bericht persönlich abholen, damit Sie mögliche Rückfragen Ihrerseits bei Abholung des Berichts klären können. Eine nachträgliche Beantwortung von Fragen ist ohne Vorliegen des Berichts oftmals nur schwer möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vollmacht ausstellen, mit Hilfe welcher die von Ihnen gesandte Person den Praktikumsbericht erhält.

Ja, zusammen mit Ihrem kompletten Praktikumsbericht erhalten Sie auch das Zeugnis wieder zurück.

Nein, dies ist leider nicht möglich.

Nein, wichtig ist nur das Absolvieren der kompletten Praktikumszeit innerhalb des Rahmens der Projektarbeit und der inhaltlich passenden Zuordnung zu den Praktikumsbereichen.

Studierende des Diplomstudienganges Maschinenbau oder des Bachelor/Masterstudienganges Maschinenbau nach Prüfungsordnung 2001 können sich die uniinternen Veranstaltungen ADP und EMB zu jeweils 2 Wochen und das PDP zu 4 Wochen im Projektpraktikum anerkennen lassen. Die Studenten werden zur Anerkennung gebeten dazu entweder in das Praktikantenamt zu kommen oder eine E-Mail mit Name, Matrikelnummer und Jahr der Leistungserbringung zu schreiben.

Studierende, die ab WS2007 immatrikuliert wurden (also zu den neueren Prüfungsordnungen zugeordnet werden), können sich diese nicht anerkennen lassen.

Für die Bearbeitung eines Praktikumsberichts werden in der Regel 6-8 Wochen benötigt.

Nach der Anerkennung des Berichts werden Sie per Email benachrichtigt.

Im Projektpraktikum müssen Sie ebenfalls einen Bericht anfertigen. Anstelle der wöchentlichen Arbeitsberichte verfassen Sie bitte einen Projektbericht. Auch hier liegt der Umfang bei 1-2 Seiten pro Woche. Tabellarische Wochenansichten behalten Sie wie üblich bei. Diese können Sie zusammen vor den Projektbericht anstellen.

In der Praktikumsordnung 2014 wird ein im Rahmen der Berichterstattung ein „Fazit/Beurteilung“ gefordert. Die Praktikanten sollen an dieser Stelle auf ca. einer halben maschinengeschriebenen DIN A4 Seite mit ihren eigenen Worten ihr Praktikum beurteilen. Die gemachten Erfahrungen und Einschätzungen können dem vom Betreuer unterschriebenen Bericht angehängt werden.

Nein, es reicht vollkommen, wenn Stempel und Unterschrift Ihres Betreuers am Ende des Praktikumsberichts aufzufinden sind. Die unterschreibende Person sollte ihre Tätigkeiten im Betrieb begleitet haben und muss zum Betrieb gehören.

Bitte entnehmen Sie Form und Inhalt dem der Praktikumsordnung beigefügten Beispielbericht. Dieser sollte Ihnen als Orientierungshilfe genügen. Allgemein sollten Sie jedoch pro Woche eine Tätigkeit genauer erläutern. Der Umfang Ihres Berichts sollte bei 1-2 Seiten pro anzuerkennender Woche liegen.

Es genügt in diesem Fall, wenn Sie den Praktikumsbericht über die noch offene Praktikumszeit anfertigen. Es muss kein Bericht über die gesamte Praktikumszeit verfasst werden.

Wie lässt sich trotz Geheimhaltung der Betriebsinterna sowohl die Anerkennung der Tätigkeiten während des Praktikums (1) als auch die vertrauliche Behandlung dieser Informationen (2) vereinen?

(1) Tätigkeiten, die Sie auf Grund des Sachverhalts der Geheimhaltung nicht erläutern dürfen, sollten Sie versuchen zu umschreiben.

(2) Die vertrauliche Behandlung Ihres Praktikumsberichts ist gewährleistet, da dieser nur den zuständigen MitarbeiterInnen des MechCenter zugänglich ist und nach erfolgreicher Anerkennung wieder an Sie ausgehändigt werden. Es werden weder Kopien angefertigt noch werden Ihre Dokumente anderweitig archiviert.

Auf dem Zeugnis sollten die Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abteilungen sowie die Anzahl der Fehltage vermerkt sein. Außerdem sollte das Zeugnis auf Firmenpapier gedruckt und unterschrieben sein.

Praktikum außerhalb der Industrie

Praktika außerhalb der Industrie können mit maximal zwei Wochen anerkannt werden.

Im Einzelfall ist eine Anerkennung der Tätigkeiten möglich. Der maximal mögliche Umfang der Anerkennung richtet sich nach der für Sie geltenden Praktikumsordnung. Im Einzelnen ist ggf. folgende Anerkennung möglich:

Bachelor / Master Praktikumsordnung 2014: max. 2 Wochen

Bachelor / Master Praktikumsordnung 2007: max. 2 Wochen

Bachelor / Master Praktikumsordnung 2001: max. 4 Wochen

WI-MB Bachelor / Master Praktikumsordnung 2006: max. 2 Wochen

Diplom Praktikumsordnung 2001: max. 6 Wochen.

Die komplette Ausbildung bzw. Teile davon lassen sich je nach Art der Ausbildung für das Praktikum anrechnen. Dazu ist es jedoch unabdingbar, dass Sie persönlich mit dem Original-Abschlusszeugnis in die Sprechstunde kommen.

Betriebspraktika während des Besuchs allgemeinbildender Schulen finden prinzipiell keine Anerkennung.